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   OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09   

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OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09 (https://dejure.org/2010,2707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2010 - Kart W 2/09 (https://dejure.org/2010,2707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09 (https://dejure.org/2010,2707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 1 ARegV, § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 ARegV, § ... 4 Abs 4 S 1 Nr 1 ARegV, § 4 Abs 4 S 1 Nr 2 ARegV, § 6 ARegV, § 8 ARegV, § 9 ARegV, § 10 Abs 1 ARegV, § 11 Abs 2 Nr 4 ARegV, § 24 ARegV, § 25 ARegV, § 34 Abs 3 S 1 ARegV, § 21a Abs 6 S 2 Nr 5 EnWG, Art 3 Abs 1 GG, Art 80 Abs 1 S 1 GG, § 7 Abs 6 StromNEV
    (Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Festsetzung der Erlösobergrenze im "doppelt vereinfachten Verfahren")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung erhöhter Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie bei der Festlegung der Erlösobergrenzen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Anforderungen an die Festsetzung der Erlösobergrenzen im "doppelt vereinfachten Verfahren"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung erhöhter Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie bei der Festlegung der Erlösobergrenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09
    Daraus ergibt sich schon, dass die Einbeziehung des pauschalisierten Investitionszuschlags von vornherein nur für das Regelverfahren vorgesehen war (so im Ergebnis auch OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG), wenn auch mit anderer Begründung).

    Deshalb erscheint es ausgeschlossen, bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode deren Anpassung zu beanspruchen (zweifelnd auch OLG Naumburg, Beschlüsse vom 5.11.2009, 1 W 1/09 (EnWG) und 1 W 6/09 (EnWG).

    Da die von ihr behauptete Kostensteigerung für die Beschaffung von Verlustenergie in diesen beiden Jahren höher als diejenige von 2006 auf 2007 war, begründet dies die Vermutung, dass ihre dadurch verursachte Belastung nicht derart erheblich gewesen sein kann, dass sie unzumutbar wäre (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG).

    Diesen Anforderungen genügt § 9 ARegV nicht (im Ergebnis ebenso, wenn auch mit anderer Begründung OLG Naumburg, Beschlüsse vom 5.11.2009 (1 W 6/09 (EnWG) und 1 W 1/09 (EnWG).

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 1/09

    Bestimmung des Ausgangsniveaus und Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09
    Deshalb erscheint es ausgeschlossen, bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode deren Anpassung zu beanspruchen (zweifelnd auch OLG Naumburg, Beschlüsse vom 5.11.2009, 1 W 1/09 (EnWG) und 1 W 6/09 (EnWG).

    Diesen Anforderungen genügt § 9 ARegV nicht (im Ergebnis ebenso, wenn auch mit anderer Begründung OLG Naumburg, Beschlüsse vom 5.11.2009 (1 W 6/09 (EnWG) und 1 W 1/09 (EnWG).

  • BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75

    Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09
    Grundsätzlich genügt es dabei, wenn die Ermächtigung die Faktoren festlegt, die der Verordnungsgeber bei seiner Festsetzung zugrunde zu legen hat (BVerfGE 42, 191, zitiert nach Juris Rn 29, zum PBefG).
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 19/06

    Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Kart W 2/09
    Auch soweit sie ihre Beschwerde teilweise zurückgenommen hat, trifft sie die Kostenlast, weil keine Billigkeitsgesichtspunkte ersichtlich sind, dass hier insoweit ausnahmsweise die LRB oder die Bundesnetzagentur die Kosten zu tragen hätten (vgl. BGH NJW-RR 2007, 616, zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 25.11.2010 - 13 VA 10/09

    Rechtmäßigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors; Begriff des

    Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BR-Drucks. 24/08 S. 8; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09, S. 9 f.; offen gelassen in OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 75).

    Der damit verfolgte Sinn und Zweck, für diese Netzbetreiber ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne detaillierte Einzelfallprüfung die Erlösobergrenzen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 54 und Kart W 7/09 zitiert nach juris, Tz.49), der auch die Regulierungsbehörde entlastet, wäre gegenstandslos, wenn zwar die Regelungen für den bundesweiten Effizienzvergleich nach den §§ 12 bis 14 ARegV keine Anwendung fänden, gleichwohl aber für die Feststellung der Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlages gemäß § 25 ARegV die hierfür maßgebliche Kostenbestimmung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 ARegV durchzuführen wäre.

    Eine Anpassung der Erlösobergrenze kann mithin nur während der laufenden Regulierungsperiode in Betracht kommen, nicht aber bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 68; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; a. A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI - 3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 81 f.).

    Erst die Änderung der Gesamtbelastung könnte überhaupt eine Korrektur rechtfertigen, nicht dagegen die isolierte Betrachtung eines einzelnen Kostenpunktes (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 71; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 48; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 38).

  • OLG Frankfurt, 08.06.2010 - 11 W 3/09

    Energiewirtschaft: Antrag auf Anpassung der Erlösobergrenze durch Einbeziehung

    Die Beschwerdegegnerin hat es mit Recht abgelehnt, in die Erlösobergrenze gemäß § 25 ARegV einen pauschalierten Investitionszuschlag einzubeziehen (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG), zitiert nach Juris Rn. 75; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Kart W 2/09, zitiert nach Juris Rn. 50ff.; OLG Schleswig, Beschluss v. 25.03.2010 -16 Kart 34/09, zitiert nach Juris Rn. 41 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss v. 21.01.2010, 202 EnWG 19/09, zitiert nach Juris Rn. 87 ff.; OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss v. 22.02.2010 - VI-3 Kart 66/09 (V), Umdruck Seite 6 - Anlage BG2).

    33 Im ersten Jahr der ersten Regulierungsperiode kommt eine Anwendung des § 10 ARegV nicht in Betracht (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Kart W 2/09, zitiert nach Juris Rn. 58ff.; OLG Stuttgart, Beschluss v. 14.01.2010, 202 EnWG 38/09 zitiert nach Juris Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.03.2010 - VI-3 Kart 200/09 (V), Umdruck Seite 40 ff. - Anlage BG10).

    Dass der Verordnungsgeber die in § 4 Absatz 3 Satz 3 ARegV enthaltene Klarstellung nicht noch einmal in Absatz 4 ARegV ausgesprochen hat, rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, auch die für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode erstmals festgesetzte Erlösobergrenze könne durch einen Erweiterungsfaktor "angepasst" werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Kart W 2/09, zitiert nach Juris Rn. 61).

    38 Ohne Erfolg wendet sich die Beschwerdeführerin dagegen, dass der angefochtene Bescheid den gemäß § 7 ARegV i. V. m. Anlage 1 zu dieser Vorschrift und § 9 ARegV vorgesehenen generellen sektoralen Produktivitätsfaktor in die Erlösobergrenze eingerechnet hat (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss v. 21.01.2010, 202 EnWG 19/09, zitiert nach Juris Rn. 44 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.03.2010 - VI-3 Kart 200/09 (V), Umdruck Seite 40 ff. - Anlage BG10; OLG Schleswig, Beschluss v. 25.03.2010 -16 Kart 34/09, zitiert nach Juris Rn. 68 ff.; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, 1 W 6/09 (EnWG), zitiert nach Juris Rn. 75; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Kart W 2/09, zitiert nach Juris Rn. 50ff.).

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 16/10

    Gemeindewerke Schutterwald

    Die Neuregelung hat nur die Rechtslage wiederhergestellt, die bis zu der Senatsentscheidung vom 28. Juni 2011 (EnVR 48/10, RdE 2011, 308 - EnBW Regional AG) der allgemeinen Handhabung durch die Regulierungsbehörden und der Rechtsauffassung der meisten Oberlandesgerichte entsprach (vgl. nur OLG Düsseldorf; RdE 2011, 100, 106 f.; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. August 2010 - 11 W 4/09, juris Rn. 42 ff.; OLG Jena, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 Kart 11/09, juris Rn. 50 ff.; OLG München, ZNER 2010, 604, 605 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, juris Rn. 48 ff.; OLG Stuttgart, ZNER 2010, 296, 297 ff.; a.A. OLG Brandenburg, ZNER 2010, 80, 82 f.; OLG Celle, ZNER 2010, 389 ff.; OLG Naumburg, RdE 2010, 150, 154 f.).
  • OLG Jena, 21.07.2010 - 2 Kart 11/09

    Bestimmung des Ausgangsniveaus für die erste Regulierungsperiode im Rahmen der

    Die erforderliche Gesamtbetrachtung der Kosten (vgl. so auch OLG Düsseldorf aaO.; OLG Stuttgart aaO.; ähnlich OLG Brandenburg Beschluss vom 12.1.2010, Az. Kart W 2/09), die sowohl Kostensteigerungen als auch Kostensenkungen mit enthalten muss, und die den Schluss zulassen würde, die Kostensteigerung führe zu einer unzumutbaren Härte, unterbleibt aber.

    a) § 9 ARegV ist nicht unwirksam, vielmehr ausreichend von der Verordnungsermächtigung des § 21 Abs. 6 EnWG gedeckt, und verletzt nicht die Vorgaben nach §§ 21a Abs. 4, 5 EnWG (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf aaO.; OLG Stuttgart aaO.; anders OLG Naumburg Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 6/09; OLG Brandenburg Beschluss vom 12.1.2010, Kart W 2/09).

    Ein Erweiterungsfaktor nach § 10 ARegV ist zu Recht abgelehnt worden (so auch OLG Düsseldorf aaO.; OLG Brandenburg Beschluss vom 12.1.2010, Az. Kart W 2/09).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Kart 205/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Netzanschlusskostenbeiträgen;

    Nach Auffassung des Senats stellt die Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV eine Auffangregelung dar, die grundsätzlich dann eingreifen muss, wenn die übrigen vom Verordnungsgeber vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten nicht einschlägig oder ausreichend sind, und die Beibehaltung der festgesetzten Erlösobergrenze andernfalls zu einer unzumutbaren Härte führen würde (a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 2/09, S. 8 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 1/09 (EnWG), S. 17).

    Dieser Umstand kann nicht zu einem Erweiterungsfaktor bei der Berechnung der Erlösobergrenze des ersten Jahrs der Anreizregulierungsperiode nach § 10 ARegV führen (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Kart W 2/09, Rn 58 ff., zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2010, 202 EnWG 38/09, Rn 24 ff., zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 23/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

    Eine Anpassung der Erlösobergrenze kann daher nur während der laufenden Regulierungsperiode in Betracht kommen, nicht aber bereits für das erste Jahr der ersten Regulierungsperiode (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 68; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009, 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 40; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 27 f.; a. A.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2010 - VI - 3 Kart 166/09, zitiert nach juris, Tz. 81 f.).

    Erst die Änderung der Gesamtbelastung könnte überhaupt eine Korrektur rechtfertigen, nicht dagegen die isolierte Betrachtung eines einzelnen Kostenpunktes (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 71; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 48; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 202 EnWG 3/09, zitiert nach juris, Tz. 38).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 182/09

    Feststellung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen eines Netzbetreibers im

    Berücksichtigungsfähig sind nur Änderungen der Versorgungsaufgabe während der Regulierungsperiode, die zum maßgeblichen Antragszeitpunkt bereits eingetreten sind (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Kart W 2/09, Rn 58 ff., zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2010, 202 EnWG 38/09, Rn 24 ff., zitiert nach juris; Beschluss vom 25.03.2010, 202 EnWG 20/09, S. 54 ff. BA; s.a. zu der entsprechenden klarstellenden Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, BR-Drs.

    Nach Auffassung des Senats stellt die Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV eine Auffangregelung dar, die jedoch erst dann eingreifen kann und muss, wenn die übrigen vom Verordnungsgeber vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten nicht einschlägig oder ausreichend sind, und die Beibehaltung der festgesetzten Erlösobergrenze andernfalls zu einer unzumutbaren Härte führen würde (a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 2/09, S. 8 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 1/09 (EnWG), S. 17).

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 25/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

    Bei der Aufnahme des § 25 ARegV in den Katalog der im vereinfachten Verfahren nicht anwendbaren Vorschriften des § 24 Abs. 3 ARegV durch die Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom 8. April 2008 handelt es lediglich um eine Klarstellung der bislang schon geltenden Rechtslage (BR-Drucks. 24/08 S. 8; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 50 ff. und Kart W 7/09, zitiert nach juris, Tz. 45 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2010 - 16 Kart 34/09, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 11 W 3/09, S. 9 f.; offen gelassen in OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2009 - 1 W 6/09, zitiert nach juris, Tz. 75).

    Der damit verfolgte Sinn und Zweck, für diese Netzbetreiber ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne detaillierte Einzelfallprüfung die Erlösobergrenzen festzusetzen (vgl. OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - Kart W 2/09, zitiert nach juris, Tz. 54 und Kart W 7/09 zitiert nach juris, Tz.49), der auch die Regulierungsbehörde entlastet, wäre gegenstandslos, wenn zwar die Regelungen für den bundesweiten Effizienzvergleich nach den §§ 12 bis 14 ARegV keine Anwendung fänden, gleichwohl aber für die Feststellung der Gewährung eines pauschalierten Investitionszuschlages gem. § 25 ARegV die hierfür maßgebliche Kostenbestimmung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 2 ARegV durchzuführen wäre.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 184/09

    Behandlung von Erlösen aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und

    Nach Auffassung des Senats stellt die Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ARegV eine Auffangregelung dar, die grundsätzlich dann eingreifen muss, wenn die übrigen vom Verordnungsgeber vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten nicht einschlägig oder ausreichend sind, und die Beibehaltung der festgesetzten Erlösobergrenze andernfalls zu einer unzumutbaren Härte führen würde (a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 2/09, S. 8 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 1/09 (EnWG), S. 17).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 227/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen von zwei Elektrizitätsverteilernetzen durch die

    Nach Auffassung des Senats stellt die Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV eine Auffangregelung dar, die grundsätzlich dann eingreifen muss, wenn die übrigen vom Verordnungsgeber vorgesehenen Anpassungsmöglichkeiten nicht einschlägig oder ausreichend sind, und die Beibehaltung der festgesetzten Erlösobergrenze andernfalls zu einer unzumutbaren Härte führen würde (a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Az. Kart W 2/09, S. 8 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az. 202 EnWG 3/09, S. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 5.11.2009, Az. 1 W 1/09 (EnWG), S. 17).

    Dieser Umstand kann nicht zu einem Erweiterungsfaktor bei der Berechnung der Erlösobergrenze des ersten Jahrs der Anreizregulierungsperiode nach § 10 ARegV führen (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010, Kart W 2/09, Rn 58 ff., zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2010, 202 EnWG 38/09, Rn 24 ff., zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen

  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 VA 9/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen wegen gestiegener Kosten für Verlustenergie;

  • OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 51/09

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 31/10

    Stadtwerke Freudenstadt

  • OLG Celle, 22.06.2010 - 13 VA 25/09

    Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenze im vereinfachten

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 200/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode;

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 58/09

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung des generellen sektoralen

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 11 W 4/09

    Vereinfachte Elektrizitätsnetzentgeltgenehmigung: Zwingende Folgeanpassung der

  • OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09

    Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 166/09

    Bestimmung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 10/10

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines generellen sektoralen Produktivitätsfaktors

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
  • OLG München, 02.09.2010 - Kart 5/09

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Gas: Anpassung der Erlösobergrenze in

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09

    Genehmigung von Höchstnetzentgelte für ein Stromverteilernetz durch die

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - 3 Kart 206/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für den Betrieb eines Stromverteilernetzes

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 3 Kart 65/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode;

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 112/09

    Anspruch des Betreibers eines Elektirzitätsverteilernetzes auf Anpassung des

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 128/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 100/09
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 209/09

    Beschwerde des Betreibers eines Stromverteilernetzes gegen die Festsetzung der

  • OLG Koblenz, 19.08.2010 - W 91/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode;

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